Überprüfung Abklärungsdiagnostik

Die Überprüfung von Untersuchungen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik umfasst die Vollständigkeit der Dokumentation und die Qualität der Untersuchungen mit ihren diagnostischen Informationen sowie die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der medizinischen Fragestellung, Indikationsstellung und Befundung.

Überprüft werden Programmverantwortliche Ärzte. Die erstmalige Überprüfung findet zwölf Monate nach Übernahme des Versorgungsauftrags statt und muss alle 24 Monate wiederholt werden.

Bei jedem zu überprüfenden Arzt werden die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von zehn abgerechneten Abklärungsuntersuchungen angefordert. Die Auswahl der Dokumentationen erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Zufallsprinzip auf der Grundlage der Abrechnungsunterlagen unter Angabe des Namens der Frau und des Datums der Abklärungsuntersuchung. Reichen die Dokumentationen zur Beurteilung nicht aus, können weitere, zufällig ausgewählte Dokumentationen angefordert werden. Der Zeitraum zwischen der Anforderung der Dokumentationen und dem Datum der Abklärungsuntersuchung soll vier Monate nicht unterschreiten. Die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt die vom Arzt zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb von vier Wochen an das Referenzzentrum.

Die Beurteilung der Untersuchungen erfolgt durch das Referenzzentrum im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung. Das Referenzzentrum richtet eine fachkundige Kommission zur Beurteilung der Untersuchungen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik ein. Mitglieder der Kommission sind der Leiter des Referenzzentrums und zwei Programmverantwortliche Ärzte. Der Programmverantwortliche Arzt, bei dem eine Überprüfung nach diesem Anhang durchgeführt wird, ist nicht Mitglied der Kommission. Einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kooperationsgemeinschaft ist die Gelegenheit zur Teilnahme an den Überprüfungen zu geben.

Die Kommission beurteilt die Dokumentationen insbesondere hinsichtlich der Schlüssigkeit der Indikationsstellung, der Vollständigkeit und Plausibilität, der Berücksichtigung der Empfehlungen der Konferenzen sowie der Patientenführung und der Einhaltung der Zeitvorgaben.

Das Referenzzentrum teilt der Kassenärztlichen Vereinigung die Ergebnisse der Beurteilung der Dokumentationen innerhalb von vier Wochen schriftlich mit.

Das Ergebnis der Beurteilung wird dem Arzt durch die Kassenärztliche Vereinigung innerhalb von vier Wochen mitgeteilt. Der Arzt soll über bestehende Mängel informiert und, sofern es sich um erhebliche oder schwerwiegende Mängel handelt, durch den Referenzzentrumsleiter eingehend beraten werden, wie diese behoben werden können. Im Fall von erheblichen oder schwerwiegenden Mängeln hat der Arzt innerhalb von zwölf Monaten an der nächsten Überprüfung teilzunehmen. Die Beratung zur Behebung von technischen Mängeln kann mit Zustimmung des Arztes auch am Ort der Leistungserbringung durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs sind zu dokumentieren und der Kassenärztlichen Vereinigung zeitnah vorzulegen.

Ausführliche Informationen können Sie der Arbeitshilfe zur Abklärungsdiagnostik entnehmen. Sie ist lediglich eine Empfehlung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Verbindlichkeit, denn letztendlich entscheidet der jeweilige Arzt / Ärztin.


Arbeitshilfe Abklärungsdiagnostik [ 93.16 kb ]